Ich helfe, Ihren Kontakt mit dem Finanzamt auf ein Minimum zu beschränken und kümmere mich um Ihre Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit sowie die Erstellung von Gewinnermittlungen gem. § 4(3) EStG (Einnahme-Überschussrechnung für Freiberufler und Gewerbetreibende).
Aber auch für Ihre Einkünfte Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen (z.B. Abgeltungsteuer) sowie für Renteneinkünfte und sonstige Einkünfte bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Gerne bin ich Ihnen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung behilflich und fertige diese für Sie an.
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